PTI/RTI gem. EU-Richtlinie 2014/45/EU
Um europaweit zukünftig eine einheitliche Regelung für die periodischen Untersuchungen von Fahrzeugen zu gewährleisten, wurde die EU-Richtlinie 2014-45-EU erlassen. Die deutschen Untersuchungen gemäß § 29 StVZO orientieren sich bereits seit Jahren an dieser Richtlinie. Die periodischen Untersuchungen heißen international „PTI“ (Periodic Technical Inspection) und ihre eventuell anfallenden Nachkontrollen „RTI“.
Als eines der ersten Länder der EU hat Litauen einige deutsche Prüfstellen ermächtigt, die Untersuchungen auch in Deutschland durchzuführen. Dies beschränkt sich derzeit speziell auf den Bereich des Güterverkehrs, da der größte Teil der litauischen Fahrzeuge in Deutschland Lastkraftwagen und ihre Anhänger sind.
Im März 2020 wurde unsere Prüfstelle durch das litauische Verkehrsministerium sowie die KÜS beauftragt, PTI-/RTI-Untersuchungen durchzuführen.