Teiluntersuchung Abgas (AU)
Über 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1. Januar 2013 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform der heutigen Teiluntersuchung Abgas, in der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem untersucht wird, eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.
Bis zum 31. Dezember 2009 war es möglich, die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen ohne Onboard-Diagnosesystem (OBD) zeitlich getrennt durchzuführen, dies ist seit dem 1. Januar 2010 so nicht mehr möglich.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dabei ist nach zwischenzeitlicher Änderung seit 01.01.2018 wieder eine verbindliche Messung am Endrohr vorgesehen. Lesen Sie hierzu mehr.
Untersuchung am Motorrad
Auch bei Krafträdern die ab dem 01.01.1989 neu Zugelassen wurden, ist eine Abgasuntersuchung (die AUK) durchzuführen.